FAQ – Vermieter Hilfe-Center

Registrierung & Anzeige

Welche Gäste buchen Objekte während den Messezeiten?

Es gibt zwei Bucherkategorien: Aussteller und Besucher. Die Buchungszeit beträgt in der Regel zwischen ein bis zehn Nächte. Wenn der Vermieter erklärt: „Ich möchte während der kompletten Messezeit vermieten!“, kann dies dazu führen, dass Ihr Objekt gar nicht vermietet wird. Wenn eine niedrigere Mindestanzahl an Nächten von den Gästen erwünscht ist, erscheint das Objekt nicht bei der Suche.

Welche Informationen werden übertragen, wenn ich mich mit meinem Facebook-Account anmelde?

Wenn Sie sich bei unserem Online-Buchungs-System über Facebook anmelden, werden Sie Sie zunächst gefragt, ob Sie sich als Gast oder als Vermieter anmelden möchten. Für die Folgeregistrierung werden aus von Ihrem Facebook-Account nur Ihr Vorname und Ihr Nachname übertragen.

Welche meiner Kontaktdaten und welche Objektdaten werden online sichtbar sein?

Zu Ihrer eigenen Sicherheit und aus gegebenen Datenschutzgründen wird auf unserer Internetseite nur der Straßenname der Straße angezeigt, in der sich Ihr Objekt befindet. Erst der Voucher, den die Gäste per E-Mail  zugesendet bekommen, enthält ebenfalls Ihre Hausnummer, Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Ihre Kontakttelefonnummer.

Wie kann mein Objekt in der Suchergebnisliste höher platziert werden?

Es gibt nur eine Möglichkeit, wie Ihr Objekt in der Suchergebnisliste weiter höher oder auf einer der vorhergehenden Ergebnisseiten angezeigt werden kann:
Sie teilen uns schriftlich per E-Mail an info@conzeptplus.de mit, dass Sie einer Preisreduzierung für Ihr Objekt zustimmen. Günstigere Objekte befinden sich im Objekt-Ranking in der Suchergebnisliste automatisch weiter oben, da die reguläre Anzeige der Objekte nach Endpreisen gestaffelt ist.
Da Sie stets im indirekten Wettbewerb mit allen anderen Vermietern stehen, ist es durchaus sinnvoll, Ihre Preise so anzupassen, so dass Ihr Objekt in der Ergebnisliste möglichst weit oben erscheint.

Wie und für wie lange verlängert sich mein Vermittlungsvertrag?

Ihr Vermittlungsvertrag verlängert sich stillverschweigend um ein Jahr nach dem ersten Vertragsjahr.
Er kann täglich und in schriftlicher Form nach dem ersten Vertragsjahr gekündigt werden.